Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Finanz und Versicherungsmakler:

BSW Versicherungsmakler GmbH
St.-Peter-Straße 33A
95643 Tirschenreuth
Bayern, Deutschland

Geschäftsführer und Gesellschafter: Herr Mario Bäumler

Telefon: +49 9631 600210
Telefax: +49 9631 6002111
E-Mail: baeumler@bsw-versicherungsmakler.de
Webseite: https://www.bsw-versicherungsmakler.de

Öffnungszeiten
Montag: 09:00 – 14:00
Dienstag: 09:00 – 14:00
Mittwoch: 09:00 – 14:00

Eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichtes Weiden i.d. Oberpfalz unter der Nr: HRB4647

Steuernummer: 255/122/80598

Firmensitz: 95643 Tirschenreuth

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung. Name und Sitz der Gesellschaft: R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Geltungsraum der Versicherung: Europa.

Verantwortlich für den Inhalt nach §5TMG/§55Abs.2.RStV:

BSW Versicherungsmakler GmbH, Mario Bäumler, Maximilianplatz 28, 95643 Tirschenreuth

Zuständige Registrierungsbehörde

IHK München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München

Telefon: +49 89 51160
Telefax: +49 89 51161306
E-Mail: info@ihk-muenchen.de
Webseite: http://www.ihk-muenchen.de

Genehmigung nach § 34c GewO ist erteilt.

Tätig als Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO
Registrierungsnummer: D-1J38-5QI6F-56

Tätig als Finanzanlagenberater mit Erlaubnispflicht nach § 34f Abs. 1 GewO
Registrierungsnummer: D-F-155-ZND3-00

Tätig als Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnispflicht nach § 34i Abs. 1 GewO
Registrierungsnummer: D-W-155-IPSP-12

Die Eintragung kann bei der folgenden Registerstelle überprüft werden:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin

Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60/Anruf)
Internetseite: www.vermittlerregister.info

Schlichtungsstellen

Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es unabhängige Schlichtungsstellen, die unter folgenden Kontaktdaten erreicht werden können:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin

Telefon: +49 30 20 60 58 – 0
Telefax: +49 30 20 60 58 – 58
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Webseite: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 Berlin

Telefon: 01802 – 55 04 44 (6 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)
Telefax: 030 – 20 45 89 31
Webseite: www.pkv-ombudsmann.de

Berufsrechtliche Regelungen

Gewerbeordnung – § 34

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Beteiligungen

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

Quellenangaben

Quellen für Bilder und Grafiken:
Es werden Bilder und Grafiken aus der Bilddatenbank www.fotolia.com verwendet.
Eine Liste aller Quellen steht Ihnen hier zur Verfügung: Alle Quellen.

Quellen Datenschutzerklärung:
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Quellverweis: eRecht24

ESG Nachhaltigkeit

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten.Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO}
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Eine zusätzliche Erklärung für den Fall, dass eine gezieltere Strategie in Sachen Nachhaltigkeit verfolgt wird, ist hier möglich. Zum Beispiel:

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u. a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Gilt für Vermittler, die die Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zumindest eingeschränkt von sich aus berücksichtigen:
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Mehrvergütung bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.